Neues Urheberrecht: Die Auswirkungen auf Homepages
In der Schweiz waren bisher nur Fotografien geschützt, welche „individuell gestaltet“ waren und einen „individuellen Charakter“ besassen. Meist waren dies Bilder mit einem künstlerischen Ansatz und/oder Fotos mit entsprechendem Aufwand bei der Erstellung (bspw. aufwendiges Licht-Setup etc.). Diese Begrifflichkeiten haben – da von Gesetzes wegen nicht klar definiert – viel Interpretationsspielraum zugelassen und bei Streitigkeiten in zahlreichen Fällen vor Gericht geführt. So kam es häufig vor, dass fremde Fotos ungefragt und ohne Entschädigung weiterverwendet wurden (z.B.
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